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(Auszug aus dem Berufsinformationszentrum:)
Ausbildung:
Bei der Ausbildung zum Industriemeister / zur Industriemeisterin Fachrichtung Metall handelt es sich in der Regel um eine berufliche Fortbildung im Anschluss an einen Ausbildungsberuf.
Zugangsvoraussetzungen sind:
| l | Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Faschrichtung Metall zugeordnet werden kann; | |
| l | mindestens dreijährige, an die Berufsausbildung angeschlossene, einschlägige Berufspraxis oder | |
| l | ohne abgeschlossene Berufsausbildung: mindestens achtjährige, einschlägige Berufspraxis; | |
| l | Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht werden können und die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. |
Prüfende Stelle ist die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Dauer:
Die Dauer der Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung beträgt in Vollzeit etwa neun Monate; berufsbegleitend etwa drei bis dreieinhalb Jahre.
Inhalte und Aufbau:
| Im fachrichtungsbezogenen Teil der Meisterausbildung werden folgende Inhalte vermittelt: | ||
| l | Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen; | |
| l | Technische Kommunikation; | |
| l | Technologie der Werk- und Hilfsstoffe; | |
| l | Betriebs- und Fertigungstechnik; | |
| Im fachübergreifenden Teil der Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt: | ||
| l | Grundlagen für kostenbewusstes Handeln: Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre; | |
| l | Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln: Grundgesetz, Arbeits- und Sozialrecht; | |
| l | Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb: Grundlagen des Sozialverhaltens der Menschen, Einflüsse des Betriebs auf das Sozialverhalten, Einflüsse des Industriemeisters auf die Zusammenarbeit im Betrieb; | |
| Im berufs- und arbeitspädagogischen Teil der Meisterausbildung werden folgende Inhalte vermittelt: | ||
| l | Grundfragen der Berufsausbildung; | |
| l | Planung und Durchführung der Ausbildung; | |
| l | der Jugendliche in der Ausbildung; | |
| l | Rechtsgrundlagen der Berufsbildung; | |
Berufsausübung:
Nach erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung bieten sich in Betrieben der Metallindustrie z.B. Ausübungsmöglichkeiten im Maschinen-, Landmaschinen- und Luftfahrzeugbau sowie in der Eisen-, Blech-, Metallwaren- und Elektroindustrie.
Einsatzbereiche (beispielhaft mit Tätigkeiten):
| l | Werkstattleiter/in | ||
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Führen einer Gruppe von Fach- und Hilfskräften; | ||
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Unterweisen von neuen Mitarbeitern und Auszubildenden; | ||
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Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten und die Einhaltung der Termine; | ||
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zunehmend Erledigung von Aufgaben mit Computerunterstützung; | ||
| l | REFA-Fachmann/-frau | ||
| Analyse und Festlegung der optimalen Fertigungsschritte; | |||
| Ermitteln von Daten für die Fertigung aus Zeichnungen, Handbüchern und sonstigen Unterlagen; | |||
| Durchführen von Vorkalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen; | |||
| Erstellen von Fertigungsunterlagen (Arbeitspläne, Materiallisten, Einrichteblätter u.ä.) für Teilefertigung und Montage; | |||
| l | Ausbilder/in | ||
| Durchführung des betrieblichen Teils der Berufsausbildung unter Beachtung der rechtlichen, pädagogischen und psychologischen Grundlagen; | |||
| Mithilfe bei der Planung sowie Durchführung, Anleitung und Überwachung der im Betrieb durchgeführten Aus- und Fortbildung; | |||
Weiterbildung:
Weiterbildungs- bzw. Spezialisierungslehrgänge in Form von Seminaren und Kursen z.B. über Mitarbeiterführung, Teamarbeit, -führung, Betriebs- und Unternehmensorganisation, Management, Arbeitssicherheit,... usw.
In einigen Bundesländern ermöglicht eine Meisterprüfung unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zu Studiengängen an Hochschulen.
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Bundesanstalt für Arbeit
Stand: 09/95 - Alle Angaben ohne Gewähr
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zuletzt geändert am: 13.01.2002